Initiatoren der Klosterreformen im 15. Jahrhundert : Konzil, Legat, Fürst. Hans-Joachim Schmidt

Talk to be presented in Weingarten, November 30 2018

Entgegen einer Auffassung, die die Selbstwirksamkeit und Selbstregulierungskompetenz der Orden als Quelle von Reformen voraussetzt sollen Akteure vorgestellt werden, die von außerhalb die Orden reformierten.

Die Päpste suchten Ordensreformen als ihr Betätigungsfeld eines neu zu erringenden Prestige einzusetzen. Aber sie operierten nicht mittels einer päpstlichen Vollgewalt, wandten sich auch nicht unmittelbar an die betreffenden Orden, sondern suchten diejenigen als Reformer einzusetzen, die als Bischöfe und als weltliche Landesherren die nötige Durchsetzungskraft besaßen, um Reformen zu oktoyieren und zu dekretieren. Versuche der Päpste, Ordensreformen, selbst zu initiieren, entsprangen der Konkurrenz gegenüber den allgemeinen Konzilien, die die Superiorität in der Kirche einzunehmen beanspruchten.

Dies zeigte sich ander Tätigkeit von Nikolaus von Kues, am 29. Dezember 1450 als päpstlicher Legat nach Deutschland entsandt wurde. Die Einsetzungsbulle übertrug ihm die Kompetenz, Reformen in allen Klöstern, Stiften und Konventen anzuordnen. Bettelorden waren nicht eigens erwähnt, ebensowenig entgegenstehende Exemtionen. Aber Nikolaus von Kues setzte indes die weitreichenden Kompetenzen nicht ein. Er suchte stattdessen die Unterstützung der geistlichen Prälaten und der weltlichen Fürsten. Seine Reformversuche scheiterten, die der Fürsten hatten hingegen Erfolg.

Der drohende Verlust der Autonomie der Klöster war auch das wichtigste Argument, um gegen die Reformen vorzugehen. Der Franziskanerkonventuale Matthias Döring hat in mehreren Schriften, Briefen und Memoranden zur Mitte des 15. Jahrhunderts diese Gefahr deutlich benannt und suchte die Eingliederung der Franziskanerkonvente in die Gruppierung der observanten Konvente der Saxonia zu verhindern, die er als Erfüllungsgehilfen eines fürstlichen Klosterregiments verurteilte.

Die Klosterreformen des 15. Jahrhunderts bereiteten das Terrain, das am Beginn des 16. Jahrhunderts Martin Luther bearbeitete: Die Unterordnung des religiösen Lebens unter die Autorität des Staates schloss die exklusive Existenzform der Mönche und Nonnen aus, die als asketische und intellektuelle Höchstleister, als Eliten, auf die Gesellschaft eingewirkt hattenen. Nunmehr, seit dem 15. Jahrhundert war die soziale und religiöse Nützlichkeit daran gebunden, staatlich reguliert zu werden. Von dieser Regulierung sollte es keine Ausnahme geben. Der langfristige Vorgang der Säkularisierung, den der kanadische Philosoph Charles Taylor seit dem Beginn des 13. Jahrhunderts anfangen ließ, entfaltete sich während des 15. Jahrhunderts in einer beschleunigten Entwicklung. Ihr fiel die Autonomie der Ordenslebens zum Opfer, und schließlich in großen Teilen Europas gar dessen Existenz.

hans-joachim.schmidt@unifr.ch


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